07121 37 27 10
·
post@dreis-recht.de
·
Mo - Fr 08:00-12:00 und 14:00-18:00
Jetzt anrufen

Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten

Täglich begegnet man zahlreichen Risiken und Gefahren und unversehens muss man sich mit dem Vorwurf auseinander setzen, eine strafbare Handlung oder eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Bereits im Straßenverkehr sind so viele Vorschriften einzuhalten, dass man schnell, wenn auch oft versehentlich, einen Straf- oder Bußgeldtatbestand erfüllt hat. Auch Geschäftsführer, Unternehmer, Gewerbetreibende und andere sehen sich alltäglich damit konfrontiert, bei der Ausübung ihres Berufes Vorschriften beachten zu müssen, deren Zuwiderhandlung straf- oder bußgeldbewehrt ist. Wir helfen Ihnen dabei, sich gegen alle Vorwürfe von Ermittlungs- oder Strafverfolgungsorganen sachgerecht und zielorientiert zu verteidigen. Unsere Tätigkeit stellt die Weichen bereits im Ermittlungsverfahren und sorgt dafür, dass alle rechtlichen Vorschriften durch staatliche Organe, Staatsanwaltschaft und Gericht strengstens beachtet werden, um ein faires und rechtsstaatliches Verfahren zu ermöglichen.