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Telefon +49 7121 37 27 10
Studium der Rechtswissenschaft an der Eberhardt-Karls-Universität in Tübingen, Referendariat am Oberlandesgericht Stuttgart und am Landgericht Heilbronn. Zugelassen als Rechtsanwältin seit 2002. Mehrjährige Tätigkeit als angestellte Rechtsanwältin, später selbständige Rechtsanwältin in Einzelkanzlei.
In Bürogemeinschaft in der Kanzlei Dreis Rechtsanwälte seit November 2014.
Ich bin seit vielen Jahren als Rechtsanwältin insbesondere in den Rechtsgebieten Familienrecht und Miet- und Wohnungseigentumsrecht tätig. Aufgrund meiner besonderen juristischen Kenntnisse und meiner langjährigen praktischen Erfahrung sowie durch regelmäßige Fortbildungen biete ich Ihnen eine hochspezialisierte und umfassende anwaltliche Beratung.
Ich vertrete Sie insbesondere in folgenden Bereichen:
Wohn- und Gewerbemietrecht:
Anwaltliche Vertretung von Vermietern und Mietern in sämtlichen Mietrechtsangelegenheiten wie z. B. Kündigungen des Mietverhältnisses, mietvertragliche Gestaltung und, insbesondere rechtlicher Mietverträge, Modernisierung von Wohnraum, Schönheitsreparaturen, Mängelhaftung, Mietnebenkosten (Betriebskosten), Räumungsvollstreckung, Werkwohnungen, Mietminderungen
Gewerberaummietrecht:
Gestaltung von Gewerberaummietverträgen, Befristungen, VErlängerungs- und Optionsklauseln, Mietzins-, Mieterhöhungsklauseln, Umsatz- oder Ertragsklauseln, Gewährleistungsansprüche.
Wohnungseigentumsrecht:
Anwaltliche Vertretung von Wohnungseigentümergemeinschaften und einzelnen Miteigentümern, Beratung und Vertretung von Hausverwaltungen insbesondere bei Fragen und gerichtlichen Streitfällen in Bezug auf Wohnungseigentümerversammlungen, Stimmrechte und Beschlüsse der Wohnungseigentümer, Wohngeld, Jahresabrechnungen, bauliche Änderungen, zweckwidrige Nutzungen.
Immobilienrecht:
Erwerb- und Verlust des Eigentums an Grundstücken, Grundbuchrecht, Bauträgerrecht, Erbbaurecht, Zwangsverwaltungen und Insolvenz, Beratung bei und Gestaltung von Kaufverträgen, Wirtschaftlichkeitsprüfungen
Maklerrecht:
Maklerverträge, Provisionsansprüche, Treuepflicht
Nachbarrecht:
Duldungs-, Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche,
Überbau-, Notwegerecht, gefahrdrohende Anlagen
Ich berate sie auch in allgemeinen zivilrechtlichen Fragen und im Vertragsrecht, gerne übernehme ich ebenso die außergerichtliche Beitreibung Ihrer Forderung (Inkasso/-Forderungseinzug).
Als Mediatorin biete ich ein außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren an. Hier können Konfliktparteien in einem sicheren und verschwiegenen Rahmen über ihre Konflikte und dessen Hintergründe sprechen und mit meiner Unterstützung eine selbstbestimmte, einvernehmliche und konkrete Konfliktlösung erarbeiten, welche in aller Regel vertrauensvollen Bestand für die Zukunft birgt.
In meiner Funktion als Mediatorin setze ich mich für die Interessen aller Konfliktparteien gleichermaßen ein und berücksichtige alle Sichtweisen absolut gleichwertig.
Durch gemeinsame Gespräche kann ich bei Streitigkeiten jeglicher Art helfen, dass sich die Konfliktparteien über ihre jeweilige Interessen und Bedürfnisse klar werden, wechselseitig Verständnis schaffen und somit Stück für Stück und strukturiert zu einer Lösung finden, welche für alle Konfliktparteien letztendlich zu einer maßgeschneiderten Lösung führt und andauernde oder künftige Rechtsstreitigkeiten vermeidet.
Gefundene Lösung können dann in Abstimmung mit mir durch privatschriftlichen Vertrag oder notarielle Urkunde festgehalten werden.
Eine Mediation bietet nicht nur den Vorteil, dass persönliche Konflikte, widerstreiten Interesse oder gar unbewusste Vorbehalte durch offene Kommunikation erkannt und ausgeräumt werden, was für eine gemeinsame und befriedigende Lösung jeglicher Probleme unverzichtbar ist.
Sie sparen durch eine Mediation außerdem Zeit und Geld und werden nicht durch langatmige, nervenaufreibende und kostenintensive Gerichtsprozesse belastet.
Ziel einer Mediation ist letzten Endes, durch zivilisierten respektvollen Umgang und vertrauliche, gemeinschaftliche Konfliktbearbeitung zu einer absolut eigenverantwortlichen Entscheidung zu finden, welche für die Konfliktparteien eine zufriedenstellende Planungssicherheit und endgültige Befriedung bringt.
Meine Tätigkeit als Mediatorin rechne ich auf Stundenhonorarbasis ab, für den Fall des Erfolgs der Mediation werden Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz fällig, die Einzelheiten werde ich den Konfliktparteien selbstverständlich beim ersten Gespräch in meiner Kanzlei oder bei den Konfliktparteien vor Ort besprechen und anschließend schriftlich fixieren.
Mediation biete ich Ihnen auf folgenden Gebieten an:
-Familienmediation
-Erbmediation
-Wirtschaftsmediation
Sollten Sie ein erstes Mediationsgespräch in Anspruch nehmen wollen, wobei ich Ihnen hier weitere Einzelheiten des konkreten Ablaufs einer Mediation selbstverständlich erläutern werde, teilen Sie dies bitte im Vorfeld bei einer Terminsvereinbarung in meinem Sekretariat mit, da ich absolut neutral und Allparteilichkeit in Ihrer Konfliktsache auf Sie und die übrigen Konfliktparteien zugehen möchte.
Sollte in Ihrem Fall wegen der Komplexität des Problems oder der Anzahl der Konfliktparteien eine Co- Mediation (also mit zwei oder mehr Mediationskollegen/innen) in Betracht kommen, kann ich Ihnen auch hier aufgrund meines Netzwerks zu gleichfalls spezialisierten Mediationskollegen/innen auf Sie zu geschnittene Besetzung des Mediationsteams anbieten.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bw-mediation.de.
Sollten Sie ganz persönliche, grundlegende Entscheidungen für Leben und damit Ihre Zukunft treffen müssen, z.B. eine Trennung oder eine Veränderung im privaten oder geschäftlichen Bereich, etwa ein Umzug, Arbeitsplatzwechsel oder ähnliches kann ich Ihnen durch gezielte Fragestellung und Denkanstöße helfen, letztendlich in Ruhe und besonnen den für Sie richtigen Lösungsweg zu finden.