Rechtsanwalt Sascha Pfingsttag absolviert derzeit bis Oktober 2017 einen Fachanwaltskurs im Bereich Medizinrecht aufgrund der vielen medizinischen und medizinrechtlichen Zusammenhänge seiner Tätigkeit. Damit wird das Leistungsspektrum und der Wissens- und Kenntnisstand noch weiter verbreitert.
Zum Medizinrecht gehören neben Arzthaftungs- und Behandlungsfehlern auch das Recht der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, ärztliches und heilkundliches Berufsrecht, Vertragsarztrecht, Leistungsansprüche und Leistungsrechte im SGB V, Vertragsabschlüsse im Bereich SGB V und SGB XI, auch im Bereich SGB XII und SGB VIII von entsprechenden Leistungserbringern, Arzneimittel- und Medizinprodukterecht, Abrechnungsprüfungen, etc.