Das Sozialrecht ist ein umfassendes Rechtsgebiet und greift in alle Lebensbereiche ein. Es betrifft unmittelbar jeden Bürger, aber auch Unternehmen und soziale Einrichtungen. Problemfelder liegen vor allem in den Bereichen des Sozialversicherungsrechts, durch das viele Aspekte des täglichen Lebens wie Arbeit, Krankheit, Leistungsunfähigkeit, Arbeitsunfall, Behinderung, Pflege, Alter, Versorgung, Beitragspflichten und mehr geregelt werden.
Im Sozialrecht helfen wir dem Bürger, seine Ansprüche gegenüber oft übermächtig scheinen-den Institutionen durchzusetzen und stehen ihm mit eingehender Beratung und Betreuung zur Seite. Oft sind Bescheide der Behörden, Kassen, Genossenschaften und Versicherungsträger ungerecht, willkürlich oder werden auf nicht sachgerechte Bewertungen gestützt. Wir bewahren den Bürger vor Fehlentscheidungen mit oft existenziellen Folgen.