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Verkehrsstrafrecht

Die Regulierung eines Verkehrsunfalls möchten die Haftpflichtversicherungen allzu gerne dem Zugriff von Rechtsanwälten entziehen, verständlich, denn um alle bestehenden Ersatzansprüche (nicht nur der Fahrzeugschaden als solcher, sondern auch Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall, Schmerzensgeld und eventuell einen unter Umständen erheblichen Haushaltsführungsschaden sowie die Rechtsverfolgungskosten) geltend machen zu können, bedarf es erheblichen Spezialwissens, um mit gewieften Schadenregulieren “auf Augenhöhe“ verhandeln zu können. Deshalb sollte es im Falle eines Unfalls immer heißen: „Im Zweifel zuerst zum Anwalt!“! Dass dies auch bei verkehrsrechtlichen ‚Delikten‘, seien es Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten, gelten sollte und zwar nach Möglichkeit noch vor dem Zugriff von Polizei oder Staatsanwaltschaft, versteht sich von selbst. Hier geht es nicht um’s ‚Tricksen‘, sondern um seriöse Betreuung und Vertretung, um ein faires Verfahren sicherzustellen.