Das Verwaltungsrecht umfasst alle Bereiche, durch die der Staat mittels seiner Behörden, Organe und Institutionen das Rechtsverhältnis zu einem Bürger oder einem Unternehmen regelt. Hierzu gehören zum Beispiel die Bereiche:
Polizeirecht, Straßenrecht, Baurecht, Schul- und Hochschulrecht, Gewerbe-, Handwerks- und Wirtschaftsrecht, Kommunalrecht, Staatshaftungsrecht, Ausländer- und Asylrecht, Umweltrecht.
Wir helfen Bürgern und Unternehmen sachgerecht und interessenorientiert bei Planungen im Vorfeld, Verhandlungen mit Behörden und Aufsichtsorganen, sowie bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte vor den Verwaltungsgerichten.