Wir beraten, gestalten und vertreten umfassend in sämtlichen erbrechtlichen Fragen. Die sogenannte vorweggenommene Erbfolge, also die Vermögensübertragung bereits zu Lebzeiten, Testamente aller Art, Erbverträge, Erbauseinandersetzungsverträge, Testamentsauslegungsverträge usw. bedürfen der sorgfältigen fachlichen Gestaltung, und zwar auch unter Beachtung des Erbschaftsteuerrechts. Hierbei helfen wir und setzen die Vorstellungen unserer Mandanten bedarfsgerecht um. Darüber hinaus beraten und vertreten wir unsere Mandanten bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen bei der Teilung von Nachlässen/Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften sowie bei der Durchsetzung von Erb-, Pflichtteils-, Vermächtnisansprüchen etc.. Schließlich wickeln wir Testamentsvollstreckungen professionell sowie zügig ab.