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Medizinrecht

Wir beraten Sie bei Fragen (fach-)ärztlicher und zahnärztlicher Haftung auf Behandler- und Patientenseite, bei der Errichtung, Auseinandersetzung und Strukturierung von Gemeinschaftspraxen und bei Abrechnungsfragen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beratung und Vertretung bei der Veräußerung und dem Erwerb von Arztpraxen, sowie den dazugehörigen Verfahren vor den Zulassungsgremien bei den Kassenärztlichen Vereinigungen. Patienten unterstützen wir bei der Durchsetzung von Ansprüchen wegen „ärztlichen Kunstfehlern“, insbesondere Diagnose-, Therapie- und Organisationsfehlern sowie bei Überwachungsverschulden und mangelnder Aufklärung. Des Weiteren verteidigen wir Ärzte und Apotheker in Strafverfahren und standesrechtlichen Verfahren.