Wenn es in der Ehe oder Partnerschaft kriselt und sich die Frage nach einer eventuellen Beendigung stellt, ist frühzeitige Information über die sich durch eine Trennung und Scheidung ergebenden Rechtsfolgen dringend erforderlich, einerseits um Fehler zu vermeiden und den möglichst für alle Beteiligten erträglichsten Weg zu finden, andererseits auch um Ängste zu überwinden und sich frühzeitig einen verlässlichen Partner und Ratgeber in den unvermeidlich schwierigen Zeiten der Trennung an die Seite zu holen. Was geschieht mit den Kindern, was tut das Jugendamt, wie viel Unterhalt erhalte ich/muss ich zahlen, was geschieht, wenn es eigentlich finanziell nicht reichen kann, wie verteilen wir unsere Habe – bei diesen und allen anderen Fragen rund um die Familie werden Sie ebenso zuverlässig beraten und vertreten, wie bei der Gestaltung von Ehe- oder Partnerschaftsverträgen, Verträgen zwischen nichtehelichen Lebenspartnern oder auch Scheidungsfolgenvereinbarungen. Selbstverständlich werden auch Lebenspartner in gleichgeschlechtlichen Beziehungen betreut.
Bei beengten wirtschaftlichen Verhältnissen kann für eine erfolgversprechende gerichtliche Rechtsverfolgung Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe (in Form eines staatlichen Zuschusses, ggf. zinslosen Kredits zur Bestreitung der eigenen Anwalts- und Gerichtskosten) beantragt werden. Hierzu sind die Angaben in dem Vordruck „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftliche Verhältnisse“ mit Belegen einzutragen. Wenn Sie das ausgefüllte Formular dem Anwalt vorlegen, kann dieser ermitteln, ob Prozesskostenhilfe (in Familienverfahren Verfahrenskostenhilfe) erlangt werden kann. Zur raschen ersten Information füge im Unterhalt finden Sie hier die aktuelle Düsseldorfer Tabelle, die Süddeutschen Leitlinien zum Familienrecht und die Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt zum Mindestunterhalt ab 01.01.2018 und 01.01.2019.